Bürozeiten Mo–Fr, 10:00–12:00 Uhr
Beratung

Beratung

Fragen zur palliativen Versorgung oder zur Patientenverfügung? Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Gespräch.

Wenn Sie Fragen zur palliativen Versorgung oder zur Abfassung einer Patientenverfügung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Situation und Ihre Fragen — unabhängig davon, ob Sie selbst betroffen sind oder einen Angehörigen begleiten.

Rufen Sie uns während unserer Bürozeiten an und verabreden Sie einen Beratungstermin.

UNSERE BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Zwei Themen, ein Ansprechpartner

Ob medizinische Versorgung am Lebensende oder rechtliche Vorsorge — wir beraten Sie zu beidem persönlich.

Palliative Versorgung

Lindert Schmerzen und Symptome, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist — getragen vom Palliativen Netz Marl.

  • Symptomlinderung statt Heilung im Fokus
  • Kliniken, Hausärzt:innen, PKD, Pflegedienste, Hospizdienst
  • Individuelle Beratungsgespräche
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Patientenverfügung

Legt schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen erlaubt oder untersagt sind, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

  • Freiwillige schriftliche Erklärung
  • Gesetzlich geregelt seit 01.09.2009 (§§ 1901a ff. BGB)
  • Keine vorgeschriebene Formulierung
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