Ihren Willen rechtzeitig schriftlich festhalten — für den Fall, dass Sie ihn selbst nicht mehr äußern können.
Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige schriftliche Erklärung eines volljährigen Menschen für den Fall, dass er künftig nicht mehr einwilligungsfähig ist. Darin wird festgelegt, ob bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe erlaubt oder untersagt werden (§ 1901a Abs. 1 BGB).
Solange jemand einwilligungsfähig ist, entscheidet er nach Aufklärung durch den Arzt selbst über alle ärztlichen Maßnahmen. Ist er nicht mehr entscheidungsfähig und kann seinen Willen nicht mehr äußern, muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer entscheiden — oder es muss nach dem mutmaßlichen Willen gehandelt werden.
Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig schriftlich zu erklären, welche medizinischen und begleitenden Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Rechtslage ist mittlerweile ganz eindeutig.
Hinsichtlich einer solchen Patientenverfügung führen wir Beratungsgespräche durch.
Sie entscheiden nach ärztlicher Aufklärung selbst über alle Maßnahmen — wie gewohnt.
Ein Bevollmächtigter oder Betreuer entscheidet — oder es wird nach Ihrem mutmaßlichen Willen gehandelt. Eine Patientenverfügung legt diesen Willen vorab schriftlich fest.
Seit dem 01.09.2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert (§§ 1901a ff. BGB).
Eine schriftliche Erklärung eines volljährigen Menschen für den Fall fehlender Einwilligungsfähigkeit.
Wegen unterschiedlicher Wertvorstellungen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Formulierung.
Wir beraten Sie ebenso rund um Schmerzlinderung und Begleitung, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.